NRW E-Mobilität Förderungen 2020

„Die Zeit ist reif für Elektromobilität!“

Mit diesem Slogan wirbt das Bundesland NRW für mehr Elektromobilität.

Und es stimmt! Nie waren die Konditionen und Fördermittel besser als jetzt.

Egal ob Privatperson oder Unternehmen – alle profitieren.

Lassen Sie sich umfangreich und kostenlos durch uns beraten.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Förderungen.

NRW verdoppelt den Umweltbonus

Zusätzlich zum Bundes-Umweltbonus (4.000 Euro) erhalten Unternehmen weitere 4.000 Euro vom Land NRW als Zuschuss für reine Elektrofahrzeuge. Für Nutzfahrzeuge (2,3 – 7,5 Tonnen) gibt es sogar 8.000 Euro vom Land Nordrhein-Westfalen dazu.

Null-Zinsen für die Kreditfinanzierung

Bei guter Bonität zahlen Sie für die Finanzierung des übrigbleibenden Kaufpreises keine Zinsen. Je nach Laufzeit brauchen Sie mit der Tilgung des Kredits erst nach zwei Jahren zu starten.

Bis zu 50 Prozent Förderung für Ihre „Firmentankstelle“

Das Firmenfahrzeug oder die gesamte Flotte direkt auf dem eigenen Betriebshof laden: Für die Installation der Ladeinfrastruktur gibt das Land bis zu 50 Prozent der Kosten dazu – übrigens auch für die Umrüstung der Arbeitnehmerparkplätze.

Zusätzlich 500 Euro Bonus pro Ladepunkt, wenn vor Ort eigenerzeugter regenerativer Strom (mindesten 2 kWp) genutzt wird.

Bis zu 50 Prozent Zuschuss für Umsetzungsberatungen

Sie möchten gerne den eigenen Fuhrpark auf E-Antriebe umrüsten und/oder Ihre eigene Ladeinfrastruktur aufbauen, wissen aber nicht wie? Beratungsunternehmen können beim Umstieg helfen. Bis zu 50 Prozent der Beratungskosten übernimmt das Land.

30 Prozent Zuschuss für Anschaffung von E-Lastenrädern

Beim Kauf von E-Lastenfahrrädern zahlt das Land 30 Prozent der Kosten bis maximal 2.100 Euro dazu.

Elektromobilität ist wirtschaftlich!

Elektromobilität lohnt sich – wegen der umfassenden Förderungen, aber auch aufgrund der günstigen Bedingungen beimBetrieb. Sie profitieren unter anderem von:

• zehn Jahre Kfz-Steuerbefreiung

• geringere Energiekosten als bei konventionellen Kraftfahrzeugen

• geringer Wartungsbedarf

• Dienstwagenbesteuerung von nur 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises

Quelle: www.elektromobilitaet.nrw